Friedhof

Auszug aus den Bestimmungen für den Pfarrfriedhof Kürnberg

Stand: 12. 10. 2004

  1. Jede Aufstellung, Wiederaufstellung und bauliche Veränderung eines Grabdenkmals ist an die schriftliche Zustimmung der Friedhofsverwaltung gebunden. Ein entsprechendes Ansuchen (schriftlich, mündlich) ist zeitgerecht vor Beginn der Arbeiten an unseren Friedhofsverwalter zu richten.
  2. Bei Grabeinfassungen sind folgende Maße einzuhalten:
    Einzelgrab: Breite 80 cm, Länge: 160 cm;
    Doppelgrab: Breit 160 cm; Länge: 160 cm;
    Die Höhe eines Grabsteines darf mit Sockel maximal 90 cm betragen.

    Die Anpassung an die obigen Maße hat bei jeder Neuaufstellung, Wiederaufstellung und baulichen Veränderung zu Lasten des Grabbenützers zu erfolgen.

Ansprechperson:

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Pfarrsekretariat.